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Absenken von Bordsteinen für Garagen und Grundstückseinfahrten
Leistungsbeschreibung
Prüfung und Erteilung einer Genehmigung für Bordsteinabsenkungen und Grundstückszufahrten gemäß § 16 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein – Westfalen (StrwG NRW).
Erforderliche Unterlagen
Den erforderlichen Genehmigungsvordruck finden Sie unter Formulare.
Der Genehmigungsantrag ist, verbunden mit einem formlosen Schreiben sowie einem der Örtlichkeit entsprechenden Lageplan, in zweifacher Ausfertigung bei der Gemeinde Wachtendonk einzureichen.
Voraussetzung
Die Genehmigungsinhalte ergeben sich aus der jeweiligen Örtlichkeit in Verbindung mit den Vorgaben aus dem Straßen- und Wegegesetz NRW.
Kosten
Es wird eine Gebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Wachtendonk erhoben. Diese beträgt derzeit 24,00 € je angefangene halbe Stunde.
Weiterhin werden vom Kreis Kleve für die verkehrsrechtliche Anordnung Gebühren erhoben.
Verfahrensablauf
Ihr Antrag wird geprüft und Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid zugestellt. Hierin sind alle zu beachtenden Hinweise und Auflagen aufgeführt.
Ausführungsarbeiten dürfen im öffentlichen Straßenraum nur von hierfür von der Handwerkskammer zugelassenen Baufirmen vorgenommen werden.
Vor Baubeginn muss eine beim Straßenverkehrsamt Kleve zu beantragende verkehrsrechtliche Anordnung vorliegen.
Der Beginn sowie die Fertigstellung der Arbeiten sind der Gemeinde Wachtendonk anzuzeigen. Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine Abnahme durch die Gemeinde Wachtendonk.
Weiterführende Informationen
Bei einem Ortstermin wird die genaue Lage festgestellt und in einer Karte eingetragen.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 bis 2 Wochen
Anträge / Formulare
- Antrag Bordsteinabsenkung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)