Kanalanschluss

  • Leistungsbeschreibung

    Neuanschlüsse im öffentlichen Straßenraum müssen rechtzeitig beantragt und genehmigt werden. Alle Änderungen an Hausanschlüssen beziehungsweise Entwässerungsleitungen sind anzeigepflichtig.

    Schmutzwasserhausanschlüsse beziehungsweise alle Schmutzwasserleitungen sind gemäß Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen auf Dichtheit überprüfen zu lassen und durch die Vorlage einer entsprechenden Fachunternehmerbescheinigung nachzuweisen. 


  • Rechtsgrundlage

    WHG, LWG NRW, Entwässerungssatzung über die Beseitigung von Abwasser, Gebührensatzung, etc.

  • Kosten

    Je nach Zeitaufwand und nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Wachtendonk (derzeit pro Anschluss ca. 48 Euro)

  • Verfahrensablauf

    • Antragsstellung (2-fache Ausfertigung des Vordruckes)
    • Fachtechnische Prüfung mit Erteilung einer Kanalanschlussgenehmigung nebst Auflagen und Hinweisen, einschließlich der Erstellung der Gebührenmitteilung

    Der Anschlussnehmer muss seinen Kanalanschluss bei offener Baugrube vom Bauamt abnehmen lassen, erst danach können die Abwasseranlagen eines Hauses in Benutzung genommen werden. Zur Abnahme muss der Anschlussnehmer einen Bestandsplan, einschließlich aller Dichtheitsnachweise vorlegen. Hierin sind auch die zwingend erforderlichen Revisionsschächte einzutragen. Regenwasserleitungen sollten gestrichelt und Schmutzwasserleitungen als durchgezogene Linie dargestellt werden.

    Der Anschlussnehmer erhält - falls gewünscht - einen Gebrauchsabnahmeschein.

    Alle Unterlagen werden in der dem Bauvorhaben zugehörigen Bauakte abgelegt.

  • Bearbeitungsdauer

    ca. 1 - 2 Wochen


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