- Rathaus & Bürgerservice
- Leben & Soziales
- Gesundheit
- Bildung
- Jugend
- Senioren
- Partner & Vereine
- Soziales
- Umwelt, Klima & Mobilität
- Wirtschaft
- Bauen & Wohnen
- Gemeindeentwicklung
- Tourismus & Freizeit
Bauberatung
Leistungsbeschreibung
Da es sich beim Baurecht um eine für Laien (und manchmal auch für Profis) schwierige Rechtsmaterie handelt, empfehlen wir vor der Erstellung der endgültigen Pläne für ein Bauvorhaben eine Bauberatung durch das Bauamt der Gemeinde. Vereinbaren Sie hierzu möglichst telefonisch einen Termin.
In einem solchen Beratungsgespräch kann dann meist schon abschließend geklärt werden, ob eine Planung baurechtlich zulässig ist oder einer Änderung bedarf, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig wird. Die Beratung ist kostenlos. Nutzen Sie daher bitte dieses Angebot.
In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit in einem solchen Bauberatungsgespräch nicht abschließend geklärt werden kann, wird empfohlen, einen „Antrag auf Vorbescheid" (sogenannte Bauvoranfrage) zu stellen. Damit wird die Bauaufsichtsbehörde veranlasst, die baurechtliche Zulässigkeit rechtsverbindlich zu prüfen.