Straßenbeleuchtung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gemeinde ist für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung zuständig. Diese erfolgt zum Teil durch den gemeindlichen Betriebshof und zum Teil durch Fremdfirmen. 

  • Erforderliche Unterlagen

    •  4-stellige Lampennummer oder die nächstliegende Adresse des defekten Lampenstandortes
    •  Meldung über den am Mast befindlichen QR-Code 
  • Verfahrensablauf

    Nach Eingang der Schadensmeldung überprüft der Betriebshof turnusmäßig die Beschädigung und setzt diese instand. Sofern der Schaden größeren Ausmaßes ist, wird dieser durch eine Fremdfirma repariert.

  • Bearbeitungsdauer

    In der Regel werden die Leuchten innerhalb 1 bis 2 Wochen instandgesetzt.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende