Versetzung Straßenleuchten

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gemeinde kann in Einzelfällen einer Versetzung von Lampenstandorten zustimmen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Ein Formloser Antrag mit einem maßstäblichen Lageplan aus dem der aktuelle und der gewünschte neue Standort hervorgeht.

  • Voraussetzung

    Die Ausleuchtung und Sicherheit der Örtlichkeit wird weiterhin gewährleistet. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Verursacher/Antragsteller. 

    Da es sich um Mittelspannungskabel handelt, darf ausschließlich eine Fachfirma die Versetzung durchführen. Eigenleistungen sind hierbei ausgeschlossen.

  • Kosten

    Je nach Aufwand; das ist unter anderem abhängig von der vorhandenen Tragdeckschicht, Pflaster oder unbefestigtem Boden. 

    In den meisten Fällen handelt es sich bei Versetzungen von 3 bis 5 Metern um Beträge von ca. 800 - 2.000 EUR .

  • Verfahrensablauf

    Nach Eingang der Unterlagen erfolgt ein Ortstermin, ggf. unter Beteiligung einer Fachfirma . Danach wird über die Gemeinde ein Angebot eingeholt, anschließend erhalten Sie von der Gemeinde eine Kostenübernahmeerklärung. Sobald diese vorliegt, erteilt die Gemeinde den Auftrag an die Fachfirma. Nachdem die Baumaßnahme abschließend durchgeführt wurde, erhalten Sie eine Rechnung über die tatsächlich angefallenen Kosten.

  • Bearbeitungsdauer

    Nach Auftragserteilung erfolgt die Umsetzung der Maßnahme in der Regel zwischen 4 - 12 Wochen.


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