Arbeitsvermittlung / Fallmanagement

  • Leistungsbeschreibung

    Neben der Leistungsgewährung ist das Fallmanagement ein zusätzliches Angebot Ihres Jobcenters der Gemeinde Wachtendonk.

    Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf die Leistungsberechtigten ausgerichteter Prozess mit dem Ziel der Beseitigung der Hilfebedürftigkeit, möglichst durch nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.

    Schwierige Lebenssituationen erschweren oder verhindern sogar oft eine Arbeitsaufnahme. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz wird das Ziel verfolgt, Kunden eine dauerhafte Integration auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Ziele und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Lebenslauf, Arbeits- und Schulzeugnisse sonstige Unterlagen über die individuelle Erwerbs- und Bildungshistorie

  • Voraussetzung

    Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld 2).

  • Verfahrensablauf

    In den Beratungsgesprächen werden vorhandene individuelle Stärken und Problemlagen erfasst und gemeinsam passende Unterstützungsangebote und Dienstleistungen geplant, die anschließend durch den Fallmanager begleitet werden.

  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Eingliederungsvereinbarungen, Bildungs- und Aktivierungsgutscheine, u.v.m.

  • Frist

    Alle Leistungen der Eingliederung in Arbeit müssen vorher beantragt werden.

    Beispiel:
    Die Übernahme der Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch ist vor Antritt der Fahrt zu beantragen
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