Abgrabungen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Abgrabung wird die oberirdische Gewinnung von mineralischen Bodenschätzen wie Kies, Sand, Ton, Lehm, Kalkstein, Moorschlamm und Torf bezeichnet. Im Gemeindegebiet werden mehrere Kiesabgrabungen betrieben.

  • Rechtsgrundlage

    Bundesberggesetz, Abgrabungsgesetz, Regionalplan Düsseldorf

  • Weiterführende Informationen

    Fragen der grundsätzlichen Zulässigkeit von Abgrabungsvorhaben und sonstige gemeindliche Belange, wie zum Bespiel der An- und Abtransport des Materials, sollten am Anfang eines Genehmigungsverfahrens mit der Gemeinde erörtert werden.

  • Zuständige Stelle

    Abgrabungen und die anschließende Herrichtung des Gebietes werden von der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau und Energie in NRW) oder vom Kreis Kleve (Abteilung Bauen und Umwelt) genehmigt und überwacht.

    Die Gemeinde Wachtendonk ist jedoch Beteiligte im Genehmigungsverfahren.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende