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Absicherung von Baustellen im öffentlichen Raum
Leistungsbeschreibung
Nach § 45 Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (z.B. Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme in Anspruch genommen wird.
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrsordnung
Erforderliche Unterlagen
Verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde
Verfahrensablauf
Die Gemeinde Wachtendonk überprüft die Umsetzung und Beachtung der Verkehrsrechtlichen Anordnung und leitet Verstöße an den Kreis Kleve weiter.
Weiterführende Informationen
Grundsätzlich unterliegen alle Baustellen im Bereich des Straßenverkehrs der Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen entsprechend abgesichert sein, um Schadenersatzansprüchen vorzubeugen. Die Absicherung der Baustelle dient dabei sowohl dem Schutz der Arbeiter als auch der Sicherung nach außen hin.
Frist
Der Antrag muss mindestens zehn Arbeitstage vor dem geplantem Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
ca. drei Wochen