Absicherung von Baustellen im öffentlichen Raum

  • Leistungsbeschreibung

    Nach § 45 Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

    Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (z.B. Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme in Anspruch genommen wird.

  • Rechtsgrundlage

    Straßenverkehrsordnung

  • Erforderliche Unterlagen

    Verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde

  • Verfahrensablauf

    Die Gemeinde Wachtendonk überprüft die Umsetzung und Beachtung der Verkehrsrechtlichen Anordnung und leitet Verstöße an den Kreis Kleve weiter.

  • Weiterführende Informationen

    Grundsätzlich unterliegen alle Baustellen im Bereich des Straßenverkehrs der Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen entsprechend abgesichert sein, um Schadenersatzansprüchen vorzubeugen. Die Absicherung der Baustelle dient dabei sowohl dem Schutz der Arbeiter als auch der Sicherung nach außen hin.

  • Frist

    Der Antrag muss mindestens zehn Arbeitstage vor dem geplantem Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

  • Bearbeitungsdauer

    ca. drei Wochen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende