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Ehefähigkeitszeugnis
Leistungsbeschreibung
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigen Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von den Rechtsvorschriften des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Als Deutsche/r heiraten im Ausland:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde (Konsulat), ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Dokument vom Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes.
Als Ausländer/in heiraten in Deutschland:
Möchten Sie in Deutschland heiraten und besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, so müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dieses Zeugnis wird von einer Behörde Ihres Heimatstaates ausgestellt. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Rechtsgrundlage
Personenstandsgesetz
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigung (erhalten Sie im Bürgerbüro)
- Abstammungsnachweis: Aktueller Auszug aus dem Geburtenbuch
- Ggf. Einbürgerungsurkunde, wenn die Verlobten nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben
Weitere Unterlagen werden benötigt, wenn ein Partner bereits verheiratet war. Dann ist zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vorzulegen.
Wohnt nur ein Partner in Wachtendonk, ist für denjenigen, der nicht in Wachtendonk wohnt, zusätzlich eine neue Aufenthaltsbescheinigung von der zuständigen Meldebehörde vorzulegen.
Kosten
40,00 €
Frist
Ein ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.