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Eheschließungen
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Rechtsgrundlage
Personenstandsgesetz
Erforderliche Unterlagen
Anmeldung zur Eheschließung
Wenn beide Partner
- ihren Hauptwohnsitz in Wachtendonk haben,
- nicht minderjährig sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- noch nicht verheiratet waren,
werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigung (erhalten Sie im Bürgerbüro)
- Abstammungsnachweis: Aktueller Auszug aus dem Geburtenbuch
- ggf. Einbürgerungsurkunde, wenn die Partner nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben.
Weitere Unterlagen werden benötigt, wenn einer der Partner bereits verheiratet war. Dann ist zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vorzulegen.
Wohnt nur einer der Partner in Wachtendonk, ist zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine neue Aufenthaltsbescheinigung von der zuständigen Meldebehörde für denjenigen, der nicht in Wachtendonk wohnt, vorzulegen.
Wenn beide Partner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ist zur Beratung eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich.
Wohnt keiner der Partner in Wachtendonk, ist das Standesamt Wachtendonk für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Wachtendonk möglich. Die Anmeldung muss dann beim Standesamt des Wohnortes erfolgen.
Kosten
Ca. 40,00 – 300,00 Euro
Weiterführende Informationen
Eheschließungstermine
Eheschließungen können grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen werden.
Als besonderen Service bietet das Standesamt Wachtendonk Heiratswilligen auch Trauungen an vielen Terminen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses an. Dadurch kann die kirchliche / freie Trauung besser mit dem Hochzeitsfest verbunden und das Wochenende für die Feier mit Verwandten und Freunden genutzt werden.
Hierzu sprechen Sie bitte mit dem Standesamt Ihren Wunschtermin ab.Die Wachtendonker Standesbeamten nehmen sich viel Zeit für Ihre Trauungen. Zeremonien werden stündlich angeboten.
Nach der Trauung erfolgen gerne das Streuen von Blumen, Reis oder Konfetti als Glückssymbol für das Brautpaar oder auch ein Sektempfang. Bitte verzichten Sie auf diese Gesten und Bräuche innerhalb der Trauzimmer, weil auch die nachfolgenden Brautpaare einen Anspruch auf saubere Räumlichkeiten bei ihrer Eheschließung haben. Das streuen von Reis ist generell nicht mehr erlaubt.
Was ist nach der Trauung zu beachten?
- Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer Namensänderung auch die Neuausstellung Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses bei Ihrem Bürgerbüro beantragen.
- Ihre Kraftfahrzeugpapiere können Sie beim Straßenverkehrsamt in Geldern oder in Kleve ändern lassen.
- Bitte denken Sie auch daran, Ihre Namensänderung Ihrer Versicherung und Ihrer Bank vorzulegen. In der Regel reicht die Vorlage einer Eheurkunde.