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Einschulung
Leistungsbeschreibung
In unserer Gemeinde finden Sie zwei Grundschulen, die Michael-Schule (Wachtendonk) und die St. Martin-Schule (Wankum).
Die Grundschulen schreiben die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten ein Jahr vor der Einschulung an und geben die notwendigen Informationen zum anstehenden Einschulungsverfahren.
Die Wahl der Grundschule steht den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf den Besuch der wohnortnächsten Grundschule, soweit die Aufnahmekapazitäten der gewählten Grundschule nicht ausreichen.
Eine abschließende Aufnahmeentscheidung durch die Grundschule wird im Frühjahr (voraussichtlich im März) des Folgejahres ausgesprochen.
Rechtsgrundlage
Schulgesetz NRW, Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule
Erforderliche Unterlagen
Alle erforderlichen Unterlagen werden im Anschreiben der jeweiligen Grundschule mitgeteilt.
Voraussetzung
Ob ein Kind eingeschult werden kann, wird abschließend durch das Schulamt des Kreises Kleve in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Grundschule (Schulleitung) bestimmt.
Verfahrensablauf
Nach schriftlicher Anmeldung und persönlicher Vorstellung des Kindes in der Schule wird eine Schultauglichkeitsuntersuchung durchgeführt. Die Rückmeldung hierüber ergeht durch das Gesundheitsamt bzw. durch das Schulamt des Kreises Kleve. Hier wird gegebenenfalls auch die Notwendigkeit einer Rückstellung zur Einschulung im nächsten Jahr festgestellt.
Ansprechpunkt
Michael-Schule
Grundschule Wachtendonk
Moorenstr. 1
47669 Wachtendonk
Tel.: 0 28 36 / 85 442
Email: info@gs-wachtendonk.de
URL: www.gs-wachtendonk.deSt. Martin-Schule
Grundschule Wankum
Schulhof 1
47669 Wachtendonk
Tel.: 0 28 36 / 81 42
Email: info@gs-wankum.de
URL: www.gs-wankum.deFrist
Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, müssen von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Schule angemeldet werden.
Anträge / Formulare
- Anmeldung an der Grundschule(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)