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Fischereischein allgemein
Leistungsbeschreibung
Der Fischerei- oder Angelschein bescheinigt, dass sein Inhaber die Fischereiprüfung abgelegt hat. Das Ordnungsamt kann einen Fischereischein erteilen oder verlängern. Es gibt einen Jugendfischereischein, Jahresfischereischein und einen Fünfjahresfischereischein.
Jugendfischereischein
Jugendliche können ohne Fischereiprüfung vom 10. bis zum 16. Lebensjahr einen Jugendfischereischein erhalten. Dieser ist jeweils für das laufende Jahr gültig. Mit einem Jugendfischereischein darf man nur in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist, angeln.
Rechtsgrundlage
Landesfischereigesetz, Landesfischereiverordnung,
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Kinderausweis
- Prüfungszeugnis
- 1 Lichtbild
Voraussetzung
- Wohnsitz in der Gemeinde Wachtendonk
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung
- Mindestalter 14 Jahre
Für den Erhalt eines Fischereischeines ist eine Prüfung beim Fischereiverband in Verbindung mit dem Kreis Kleve als untere Fischereibehörde abzulegen. Bei Vorlage des Prüfungszeugnisses kann der Fischereischein durch die Verwaltung ausgestellt werden. Der Antrag zur Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins steht im Internet zur Verfügung.
Kosten
Jugendfischereischein (10., aber nicht 16. Lebensjahr vollendet)
8€
Jahresfischereischein
16€
Fünfjahresfischereischein
48€
Weiterführende Informationen
Informationen rund um das Thema Fischereiprüfung finden Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve unter https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/jagd-und-fischereiangelegenheiten/ .
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
Allgemeine Fischereierlaubnis
Bearbeitungsdauer
ca. eine Woche
Anträge / Formulare