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Geburtsurkunde
Leistungsbeschreibung
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind. In Wachtendonk kommen nur noch Hausgeburten zur Beurkundung.
Rechtsgrundlage
Personenstandsgesetz
Erforderliche Unterlagen
Hierzu wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Voraussetzung
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes).
Kosten
10 Euro für die erste Urkunde, 5 Euro für jede weitere Urkunde
Weiterführende Informationen
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.