Geburtsurkunde

  • Leistungsbeschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind. In Wachtendonk kommen nur noch Hausgeburten zur Beurkundung.

  • Rechtsgrundlage

    Personenstandsgesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    Hierzu wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

  • Voraussetzung

    Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
    • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person (etwa die Kinder und Enkel)
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes).

  • Kosten

    10 Euro für die erste Urkunde, 5 Euro für jede weitere Urkunde

  • Weiterführende Informationen

    Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden.


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