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Gewerbeanmeldung/-abmeldung/-ummeldung
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde führt eine Gewerbekartei, in der alle gemeldeten Gewerbebetriebe erfasst sind. Jeder Gewerbetreibende unterliegt der Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung.
Einer Anzeige bedarf es, wenn:
- der Betrieb angefangen wird,
- der Betrieb innerhalb des Gemeindegebietes verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
- der Betrieb aufgegeben wird.
Bei allen Vorgängen erfolgt eine Mitteilung der Gewerbemeldestelle an andere Fachbehörden, das Finanzamt, das Steueramt, die zuständige Kammer, die Berufsgenossenschaft, die Bauaufsicht und Lebensmittelüberwachung des Kreises Kleve, das Eichamt und die für Arbeitsschutz zuständige Behörde.
Um Mitteilung wird gebeten bei:
- Namensänderungen bzw. Umfirmierungen,
- Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen,
- Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer.
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung NRW
Kosten
- Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: Gebühr 26,00 Euro
- Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: Gebühr 33,00 Euro
- Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: Gebühr 13,00 Euro
- Sie können von Ihrer Gewerbemeldung eine Zweitschrift beantragen. Die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbean-/-ummeldung beträgt 15,00 Euro.
- Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei.
Verfahrensablauf
1. Vorlage des entsprechenden Meldeformulars
2. gebührenpflichtige Bestätigung der entsprechenden Meldung
Bearbeitungsdauer
ca. eine Woche
Anträge / Formulare
- Gewerbeabmeldung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Gewerbeanmeldung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Gewerbeummeldung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)