Hundeanmeldung / -abmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Erlaubnispflichtige Hunde

    Das Landeshundegesetz NRW führt verschiedene Hunderassen auf, für deren Haltung eine Erlaubnis erforderlich ist. Hierzu zählen die sogenannten gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen.
     
    Gefährliche Hunde 
    American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen oder Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde
     
    Hunde bestimmter Rassen
    Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen
     

  • Rechtsgrundlage

    Landeshundegesetz NRW

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular Hundeanmeldung oder Hundeabmeldung
    • Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für den Hund
    • Nachweis über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip
    • Aktuelles Führungszeugnis
    • Sachkundenachweis für einen erlaubnispflichtigen Hund
    • Nachweis, dass die Unterbringung ausbruchsicher und verhaltensgerecht ist
    • Besonderes privates Interesse an der Haltung (nur bei Hunden nach § 3 LHundG NRW)
  • Voraussetzung

    • Volljährigkeit des Halters/der Halterin
    • Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit
    • der Halter/die Halterin muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
    • Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung
    • fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip
  • Kosten

    Anmeldung eines 20 Kg oder 40 cm Hundes: 25,00 Euro

    Erteilung Ausnahmegenehmigung Anlein- und Maulkorbpflicht: 25,00 Euro

  • Verfahrensablauf

    1. Formlose Antragstellung mit Vorlage der erforderlichen Unterlagen

    2. Erteilung der gebührenpflichtigen Erlaubnis

  • Weiterführende Informationen

    Leinenpflicht und Maulkorbpflicht

    Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen sind außerhalb eines befriedeten Besitztums, sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an der Leine zu führen. Dementsprechend dürfen solche Hunde auch nicht auf Hundeauslaufflächen abgeleint werden. Die Leine sollte im innerörtlichen und innerstädtischen Bereich nicht länger als 1,5 Meter sein.
     
    Solchen Hunden ist zudem nach Vollendung des sechsten Lebensmonats an den vorgenannten Orten ein das Beißen verhindernden Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung anzulegen.
     
    Bitte beachten Sie, dass der Behörde neben dem Maulkorb keine anderweitige Vorrichtung bekannt ist, welche diese Voraussetzung erfüllt. Sogenannte Haltis und Maulschlaufen sind ungeeignet oder verstoßen gegen das Tierschutzgesetz.

  • Frist

    Anmeldung: Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug in die Gemeinde Wachtendonk anzumelden.

    Abmeldung: Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von 2 Wochen nach Abschaffung oder Wegzug abzumelden.

  • Bearbeitungsdauer

    ca. drei Wochen ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende