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Hundeanmeldung / -abmeldung
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Erlaubnispflichtige Hunde
Das Landeshundegesetz NRW führt verschiedene Hunderassen auf, für deren Haltung eine Erlaubnis erforderlich ist. Hierzu zählen die sogenannten gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen.
Gefährliche Hunde
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen oder Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde
Hunde bestimmter Rassen
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen
Rechtsgrundlage
Landeshundegesetz NRW
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Hundeanmeldung oder Hundeabmeldung
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für den Hund
- Nachweis über die Kennzeichnung mit einem Mikrochip
- Aktuelles Führungszeugnis
- Sachkundenachweis für einen erlaubnispflichtigen Hund
- Nachweis, dass die Unterbringung ausbruchsicher und verhaltensgerecht ist
- Besonderes privates Interesse an der Haltung (nur bei Hunden nach § 3 LHundG NRW)
Voraussetzung
- Volljährigkeit des Halters/der Halterin
- Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit
- der Halter/die Halterin muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
- Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung
- fälschungssichere Kennzeichnung durch Mikrochip
Kosten
Anmeldung eines 20 Kg oder 40 cm Hundes: 25,00 Euro
Erteilung Ausnahmegenehmigung Anlein- und Maulkorbpflicht: 25,00 Euro
Verfahrensablauf
1. Formlose Antragstellung mit Vorlage der erforderlichen Unterlagen
2. Erteilung der gebührenpflichtigen Erlaubnis
Weiterführende Informationen
Leinenpflicht und Maulkorbpflicht
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen sind außerhalb eines befriedeten Besitztums, sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an der Leine zu führen. Dementsprechend dürfen solche Hunde auch nicht auf Hundeauslaufflächen abgeleint werden. Die Leine sollte im innerörtlichen und innerstädtischen Bereich nicht länger als 1,5 Meter sein.
Solchen Hunden ist zudem nach Vollendung des sechsten Lebensmonats an den vorgenannten Orten ein das Beißen verhindernden Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung anzulegen.
Bitte beachten Sie, dass der Behörde neben dem Maulkorb keine anderweitige Vorrichtung bekannt ist, welche diese Voraussetzung erfüllt. Sogenannte Haltis und Maulschlaufen sind ungeeignet oder verstoßen gegen das Tierschutzgesetz.Frist
Anmeldung: Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 2 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug in die Gemeinde Wachtendonk anzumelden.
Abmeldung: Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von 2 Wochen nach Abschaffung oder Wegzug abzumelden.
Bearbeitungsdauer
ca. drei Wochen ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen
Anträge / Formulare
- Anzeige Haltung grosser Hund
- Meldebogen Landeshundegesetz(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)