Jugendschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Die Vorschriften des Jugendschutzes (Jugendschutzgesetz) dienen zum Schutz der Jugendlichen. 

    Die Gemeinde Wachtendonk achtet darauf, dass diese Vorschriften eingehalten werden. Angezeigte oder festgestellte Verstöße gegen die Jugendschutzvorschriften werden durch das Ordnungsamt der Gemeinde Wachtendonk verfolgt und mit Bußgeld belegt.

    Seitens der Gemeinde Wachtendonk wird jedoch sehr viel Wert auf präventiven Jugendschutz gelegt. Die MitarbeiterInnen der aufsuchenden Jugendarbeit (Streetworkerinnen) und die MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes beraten und unterstützen aktiv die Ausrichter von öffentlichen Veranstaltungen. So wurde und wird erreicht, dass Jugendliche, bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, öffentliche Veranstaltungen besuchen können, die Ausrichter der Feste die gesetzlichen Grundlagen kennen und Hinweise zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen bekommen. Nach den konkreten Vorschlägen durch die Gemeindeverwaltung fällt es den Veranstaltern oftmals leichter, ihr Fest so zu gestalten, dass der Jugendschutz gewährleistet ist.

    Das Wohl der Jugendlichen ist aber keinesfalls (nur) bei öffentlichen Festen gefährdet. Vielmehr ist positiv anzumerken, dass insbesondere die Ausrichter von öffentlichen Veranstaltungen in unseren Ortschaften sehr auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen bedacht sind und mit entsprechenden Maßnahmen aktiven Jugendschutz betreiben.

    „Jugendschutz schützt Jugend ". Daher sollte im täglichen privaten und öffentlichen Leben auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen geachtet und gegebenenfalls mit Nachdruck darauf hinweisen werden.

  • Rechtsgrundlage

    Jugendschutzgesetz

  • Unterstützende Institutionen

    Kreis Kleve, Abteilung Jugend und Familie


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende