Märkte / Kirmes

  • Leistungsbeschreibung

    Wochenmarkt

    In der Gemeinde Wachtendonk findet einmal wöchentlich auf dem Friedensplatz in der Ortschaft "Stadt Wachtendonk", donnerstags in der Zeit von 07.00 Uhr - 13.00 Uhr, ein Wochenmarkt statt.

    Bewerbungen von Betreibern von Verkaufsständen für die Teilnahme am Wochenmarkt sind schriftlich an das Ordnungsamt zu richten.
    Das Standgeld für den Markt wird von einem Außendienstmitarbeiter vor Ort kassiert.

    Trödelmärkte / Jahrmärkte / Spezialmärkte

    In den Ortschaften Stadt Wachtendonk und Wankum werden von örtlichen Vereinen und Gruppen sowie von gewerblichen Marktveranstaltern Trödel-, Jahr- und Spezialmärkte durchgeführt. Die Durchführung dieser Märkte ist nur mit einer gültigen Genehmigung nach den Vorschriften der Gewerbeordnung erlaubt. Diese Anträge sind beim Ordnungsamt der Gemeinde Wachtendonk zu stellen. Alle Anträge sollten nach Möglichkeit zum Anfang eines jeden Jahres bei der Gemeindeverwaltung vorliegen, damit die Markttermine koordiniert werden können.

    Sofern die Marktveranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden, ist  zudem die verkehrsrechtliche Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes des Kreises Kleve und die Erlaubnis nach der Sondernutzugssatzung der Gemeinde Wachtendonk erforderlich.

    Kirmesmärkte

    Traditionell wird in den Ortschaften Stadt Wachtendonk und Wankum Kirmes gefeiert.

    Termin Ortschaft Stadt Wachtendonk

    Sonntag nach Fronleichnam

    Termin Ortschaft Wankum

    Sonntag nach dem 29. Juni (Peter und Paul), beziehungsweise wenn der 29. Juni ein Sonntag ist, an diesem Tag.

    Zu den jeweiligen Kirmesterminen werden die Kirmesmärkte mit ihren Geschäften aufgebaut. Die entsprechende Organisation und Verantwortung liegt bei der Gemeinde Wachtendonk. Die Betreiber von Fahr- und anderen Kirmesgeschäften, Imbisse usw. richten ihre Bewerbungen an das Ordnungsamt der Gemeinde Wachtendonk.

    In Verbindung mit den Kirmessen (Kirchweihfest) in den Ortschaften finden in der Regel die von den örtlichen Bruderschaften ausgerichteten Schützenfeste oder die von Vereinen oder Gruppen ausgerichtete Festkettenfeste statt. Die Bruderschaften oder festgebenden Vereine führen ihre Festtage in eigener Regie durch.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Art und Größe des Geschäftes
    • Angebotsbeschreibung
    • Benötigter Strom-Anschlusswert
    • Nachweis der Gewerbeanmeldung bzw. der Reisegewerbeausweis
  • Kosten

    Standgeld 0,36 Euro / Quadratmeter

  • Weiterführende Informationen

    Ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter ist erforderlich.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende