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Werbeanlagen
Leistungsbeschreibung
Ob eine Werbeanlage aufgestellt oder angebracht werden darf, muss individuell geprüft werden Werbeanlagen dürfen z. B. das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gefährden.
Je nach Größe ist auch eine Baugenehmigung erforderlich. Baugenehmigungspflichtige Anträge müssen in dreifacher Ausfertigung über die Gemeinde an die Kreisverwaltung Kleve eingereicht werden.
Im Bereich des historischen Ortskerns Wachtendonk dürfen Werbeanlagen nur nach den Vorgaben der geltenden Gestaltungssatzung angebracht werden. Hierzu ist ferner die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde (also der Gemeinde) erforderlich, und zwar unabhängig von der Größe der geplanten Werbeanlage.