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Brauchtumsfeuer
Leistungsbeschreibung
Brauchtumsfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet. Hierzu gehören insbesondere Osterfeuer am Karfreitag, Ostersamstag, Ostersonntag oder Ostermontag und Martinsfeuer.
In der Vergangenheit wurden im Gemeindegebiet Wachtendonk an solchen Feiertagen über 50 Feuer abgebrannt. Der Großteil der Verbrennung diente zur reinen Abfallbeseitigung. Bürger und Gewerbebetriebe erkundigten sich bei der Verwaltung, ob sie das Feuer schon morgens abbrennen können, damit der Abfall abends beseitig ist, und sie keine Nachtwache stellen müssen. Um einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, besteht diese Möglichkeit der Abfallentsorgung ab sofort nicht mehr.
Die Gemeindeverwaltung wird ausschließlich Feuer zum Zwecke des Brauchtums folgender Veranstalter dulden: Bruderschaften, Jugendfeuerwehr, Kindertagesstätten, Kirchengemeinden, KLJB und die Pfadfinder.
Ab sofort gilt das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Rechtsgrundlage
- Landesimmissionsschutzgesetz
- Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Wachtendonk
Frist
Anmeldefrist: 10 Tage vor dem Termin
Bearbeitungsdauer
ca. 10 Tage
Anträge / Formulare