Ummeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Ummeldung ist dann erforderlich, wenn Sie innerhalb der Gemeinde Wachtendonk einen Wohnungswechsel vornehmen.

  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass von allen umzumeldenden Personen (Führerschein reicht nicht aus!)
    • Bestätigung des Wohnungsgebers (Mietvertrag reicht nicht aus!)
  • Weiterführende Informationen

    Ummeldungen können nur persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden.

    Eine verspätete Ummeldung kann von einer mündlichen Verwarnung über ein gestaffeltes Verwarngeld bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen.

  • Frist

    Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Wohnungswechsel ummelden.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende