Straßennutzung - Sondernutzung

  • Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich ist jede Straße zum öffentlichen Gebrauch freigegeben. Zum Straßenraum gehören Straßen, Wege und Plätze, Fußwege, Radwege und Grünstreifen. Soll der Straßenraum zu anderen Zwecken als Gemein- oder Anliegergebrauch genutzt werden, so handelt es sich um eine Sondernutzung.


  • Rechtsgrundlage

    • Satzung über Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum
  • Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Sondernutzung
    • Verkehrsrechtliche Anordnung Kreis Kleve
  • Voraussetzung

    Ein Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen ist beim Ordnungsamt der Gemeinde Wachtendonk zu stellen. So müssen alle Nutzungen, die über den Gemeingebrauch der Straße hinausgehen genehmigt werden, zum Beispiel: Container auf öffentlicher Fläche, Baustelleneinrichtungen, Lagerung von Baustoffen, Infostände. Wegen etwaiger straßenbaurechtlicher und technischer Belange hat sich der Erlaubnisnehmer vor Beginn der Maßnahme mit dem Bauamt in Verbindung zu setzen.

    Sondernutzungen sind gebührenpflichtig, die entsprechende Satzung können Sie unten einsehen.

  • Kosten

    Die Gebühren fallen je nach Art und Dauer der Sondernutzung unterschiedlich hoch aus.

  • Verfahrensablauf

    1. Antragstellung beim Kreis Kleve

    2. Bei Vorlage der Verkehrsrechtlichen Anordnung: formlose Antragstellung mit Vorlage der erforderlichen Unterlagen

    3. Erteilung der gebührenpflichtigen Erlaubnis

  • Ansprechpunkt

    Kreis Kleve - Straßenverkehrsamt

  • Frist

    Antragstellung mindestens 14 Tage vor der Sondernutzung

  • Bearbeitungsdauer

    ca. sieben Tage

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende