Sterbeurkunde

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Sterbeurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

    Üblicherweise setzt sich der Bestatter, der von Angehörigen des Verstorbenen beauftragt wird, mit dem Standesamt in Verbindung und regelt sämtliche Formalitäten. Wird kein Bestatter beauftragt, so ist jede andere Person, die vom Tode Kenntnis erlangt, anzeigepflichtig.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

  • Rechtsgrundlage

    Personenstandsgesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    • Sterbefallanzeige
    • Todesbescheinigung eines Arztes: vertraulicher und nichtvertraulicher Teil
    • Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen, ansonsten: Familienstammbuch des Verstorbenen
    • Personalausweis
    • ggf. Nachweis über Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten)
  • Kosten

    10 Euro für die erste Urkunde, 5 Euro für jede weitere


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende