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Schülerfahrtkosten
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde Wachtendonk übernimmt die Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe (Klassen 1 bis 4), deren kürzester Fußweg länger als zwei Kilometer zur nächstgelegenen Schule ist. Die nächstgelegene Schule ist die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann.
Schulwegberechnung
Bitte beachten Sie, dass Sie den kürzesten Schulweg wählen und dass diese Berechnung nur ein Anhaltspunkt ist. Die genaue Berechnung erfolgt durch das Schulverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage
Schülerfahrtkostenverordnung NRW
Erforderliche Unterlagen
Formloser und von den Eltern unterschriebener Antrag
Voraussetzung
Die Fahrtkosten werden nur übernommen, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Möglichkeit hat, am Schülerspezialverkehr teilzunehmen. Es muss sich um eine Schule im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Wachtendonk handeln.