Schülerfahrtkosten

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gemeinde Wachtendonk übernimmt die Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe (Klassen 1 bis 4), deren kürzester Fußweg länger als zwei Kilometer zur nächstgelegenen Schule ist. Die nächstgelegene Schule ist die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann.

    Schulwegberechnung

    Bitte beachten Sie, dass Sie den kürzesten Schulweg wählen und dass diese Berechnung nur ein Anhaltspunkt ist. Die genaue Berechnung erfolgt durch das Schulverwaltungsamt.

  • Rechtsgrundlage

    Schülerfahrtkostenverordnung NRW

  • Erforderliche Unterlagen

    Formloser und von den Eltern unterschriebener Antrag

  • Voraussetzung

    Die Fahrtkosten werden nur übernommen, wenn die Schülerin bzw. der Schüler keine Möglichkeit hat, am Schülerspezialverkehr teilzunehmen. Es muss sich um eine Schule im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Wachtendonk handeln.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende