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Schule allgemein
Leistungsbeschreibung
Zuständigkeiten (innere und äußere Schulangelegenheiten):
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen liegen die Zuständigkeiten im Schulwesen teils beim Land und teils bei den Schulträgern. So sind das Land (Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW) bzw. die Schulaufsichtsbehörden (Bezirksregierung Düsseldorf beziehungsweise Schulamt für den Kreis Kleve) für die sogenannten "inneren Schulangelegenheiten" zuständig.
Hierzu zählen insbesondere
- die Aufstellung der Lehrpläne
- die Vermittlung der Lerninhalte
- die Unterrichtsgestaltung usw.
Der Schulträger – hier die Gemeinde Wachtendonk – ist für die "äußeren Schulangelegenheiten" zuständig.
Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen
- Schulanlagen,
- Gebäude,
- Einrichtungen sowie
- Lernmittel
bereitzustellen und zu unterhalten sowie
- das für die Schulverwaltung notwendige Personal und
- eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung
zur Verfügung zu stellen.
Außerdem beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die
- Errichtung,
- Änderung oder
- Auflösung
einer Schule
Die Sachkosten, insbesondere die Kosten für die
- Errichtung, Bewirtschaftung und Unterhaltung der erforderlichen Schulgebäude und Schulanlagen,
- Ausstattung der Schulen,
- notwendigen Haftpflichtversicherungen sowie
- Kosten der Lernmittelfreiheit und die Schülerfahrtkosten,
trägt ebenfalls der Schulträger.
Zudem ist die Gemeinde Wachtendonk für die Überwachung zur Einhaltung der Schulpflicht zuständig.
Rechtsgrundlage
Schulgesetz NRW
Unterstützende Institutionen
Bezirksregierung NRW / Kreis Kleve