Schiedsamt - Schiedsperson

  • Leistungsbeschreibung

    Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten. 

    In einigen Verfahren ist der Versuch der vorherigen außergerichtlichen Streitschlichtung sogar vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um

    • bestimmte Ansprüche aus dem Nachbarrecht,
    • Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind,
    • Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes,
    • sogenannte Privatklagedelikte nach § 380 StPO (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung).


    Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedspersonen wahr. Sie werden vom Rat gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

    Schiedsmann für das Gebiet der Gemeinde Wachtendonk

    Frank Ohnrich
    Telefon: 0176 35500713

    Vertreter des Schiedsmannes

    Helge Ringel
    Telefon: 02836 971948

  • Rechtsgrundlage

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende