Plakatwerbung

  • Leistungsbeschreibung

    Zum Aufhängen von Werbeplakaten benötigen sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Sie bestimmen in der Regel, welche Institutionen plakatieren dürfen, für welche Anlässe plakatiert werden darf, Größe und Anzahl der Plakate, Plakatierungsorte und -dauer.

  • Rechtsgrundlage

    Satzung über Plakatierung im öffentlichen Straßenraum

  • Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Sondernutzung
  • Kosten

    Die Gebühren fallen je nach Art und Dauer der Plakatierung unterschiedlich aus.

  • Verfahrensablauf

    1. Antragstellung mit Vorlage der erforderlichen Unterlagen

    2. Erteilung der gebührenpflichtigen Erlaubnis

  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Sondernutzungserlaubnis

  • Frist

    Die Antragstellung muss mindestens 14 Tage vor der Sondernutzung erfolgen.

  • Bearbeitungsdauer

    ca. eine Woche


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Zuständige Mitarbeitende