Sehbehinderte Menschen

  • Leistungsbeschreibung

    Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine monatliche Hilfe von zurzeit 77,00 Euro.

    Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt und wird bei anderen Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt) nicht als Einkommen gewertet.

    Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die betreffende Leistung rückwirkend ab Antragseingang gewährt.

  • Erforderliche Unterlagen

    • augenärztliche Bescheinigung oder
    • ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H" sowie 100 %, welche sich ausschließlich auf die hochgradige Sehbehinderung bezieht
  • Voraussetzung

    • Mindestalter von 16 Jahren
    • Das bessere Auge weist mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung auf.
    • eine augenärztliche Bescheinigung oder
    • ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H" sowie 100 %, welche sich ausschließlich auf die hochgradige Sehbehinderung bezieht
  • Formulare

    Für eine zügige und reibungslose Antragsbearbeitung hält das Sozialamt im Interesse der Anspruchsberechtigten die notwendigen Antragsformulare bereit und leitet sie nach Antragstellung an den Landschaftsverband Rheinland weiter. Sie können diese aber auch auf den Internetseiten des Landschaftsverbandes Rheinland unter dem Stichwort „Blindengeld und Blindenhilfe" finden.

  • Zuständige Stelle

    Bewilligungsbehörde ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Köln. Der Antrag kann sowohl beim LVR als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende