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Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)
Leistungsbeschreibung
Eine einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält gem. § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz folgende Inhalte:
- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Auf Antrag können gem. § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Einzugsdatum, Auszugsdatum
- Familienstand
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzung
Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie in Wachtendonk gemeldet sein.
Kosten
9 Euro