Meldebescheinigung (einfach oder erweitert)

  • Leistungsbeschreibung

    Eine einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält gem. § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz folgende Inhalte:

    1. Familienname
    2. frühere Namen
    3. Vornamen
    4. Doktorgrad
    5. Ordensname, Künstlername
    6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung


    Auf Antrag können gem. § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

    1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
    2. derzeitige Staatsangehörigkeiten
    3. frühere Anschriften
    4. Einzugsdatum, Auszugsdatum 
    5. Familienstand
  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
  • Voraussetzung

    Um eine Meldebescheinigung zu beantragen, müssen Sie in Wachtendonk gemeldet sein.

  • Kosten

    9 Euro


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende