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Bürgergeld
Leistungsbeschreibung
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen.
Die alleinige Trägerschaft der Sozialleistung „Arbeitslosengeld II" liegt beim Kreis Kleve bzw. bei den kreisangehörigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen als ausführende Stellen.
Die Gemeinde Wachtendonk bietet den Antragstellern „Hilfe aus einer Hand", denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter sind für die Hilfegewährung und für die Vermittlung in Arbeit zuständig.
Da einer etwaigen Hilfegewährung umfangreiche Einzelfallprüfungen vorausgehen, können an dieser Stelle keine Aussagen zu konkreten Ansprüchen getroffen werden.
Bitte melden Sie sich deshalb zunächst telefonisch bei einer der beiden Sachbearbeiterinnen – die Antragsunterlagen werden Ihnen dann zusammengestellt.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch II
Weiterführende Informationen
Das Arbeitslosengeld II ist, im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I, bedarfsorientiert. Grundsätzliche Voraussetzung ist nicht unbedingt eine vorliegende Arbeitslosigkeit. Arbeitslosengeld II wird auch ergänzend zu einem nicht bedarfsdeckenden Erwerbseinkommen oder Arbeitslosengeld I gewährt.