Friedhofswesen/Bestattungen

  • Leistungsbeschreibung

    Im Gebiet der Gemeinde Wachtendonk gibt es drei Friedhöfe.

    Die Friedhöfe „Straelener Straße“ und „Hamesweg“ im Ortsteil Wankum sind in Trägerschaft der Gemeinde Wachtendonk. Das Friedhofs- und Bestattungswesen richtet sich für diese Friedhöfe nach der Friedhofssatzung.

    Der Friedhof „Sankt Sebastianus“ in der Ortschaft Stadt Wachtendonk befindet sich in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien.

    Bestattungsformen

    Auf den Friedhöfen im Ortsteil Wankum sind Sarg- und Urnenbestattungen

    • in ein- und mehrstelligen Wahlgräbern,
    • in Reihengräbern,
    • in pflegefreien Sarg- und Urnengräbern,
    • in Gräbern für Tot- und Frühgeburten,
    • in anonymen Grabstätten oder
    • auf dem Streufeld möglich.
  • Kosten

    Das Friedhofs- und Bestattungswesen der Friedhöfe im Ortsteil Wankum richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung.

    A. Übertragung von Nutzungsrechten an Grabstätten für

    Betrag in Euro

    1. Kinderreihengrabstätte

    430,00

    2. Reihengrabstätte

    989,00

    3. Wahlgrabstätte (je Grabstelle)

    1.404,00

    4. pflegefreies Sarggrab

    1.431,00

    5. anonymes Sarggrab

    1.431,00

    6. Urnenreihengrab

    358,00

    7. Urnenwahlgrab (je Einzelgrab)

    358,00

    8. pflegefreies Urnengrab

    622,00

    9. anonymes Urnengrab

    622,00

    10. Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (pro angefangenes Jahr und Grabstelle)

    47,00

    11. Verlängerung des Nutzungsrechts an Urnen-Wahlgrabstätten

    12,00

    12. Grabstelle für Früh- und Totgeburten

    22,00

    13. Inanspruchnahme des Streufeldes

    415,00


    B. Grabbereitung und Beerdigung für

    Betrag in Euro

    1. Kinderreihengrabstätte

    195,00

    2. Reihengrabstätte

    330,00

    3. Wahlgrabstätte (je Grabstelle)

    330,00

    4. pflegefreies Sarggrab

    330,00

    5. anonymes Sarggrab

    330,00

    6. Urnenreihengrab

    195,00

    7. Urnenwahlgrab (je Einzelgrab)

    195,00

    8. pflegefreies Urnengrab

    195,00

    9. anonymes Urnengrab

    195,00

    10. Grabstelle für Früh- und Totgeburten

    85,00

    11. Inanspruchnahme des Streufeldes

    381,00


    C. Ausgrabungen aus/für

    Betrag in Euro

    1. Kinderreihengrabstätten

    363,00

    2. Reihensarggrabstätten

    543,00

    3. Wahlgrabstätten (je Grabstelle)

    543,00

    4. Urnenreihengrabstätten

    195,00

    5. Urnenwahlgrabstätten (je Grabstelle)

    195,00

    6. Wiederbeisetzung an einer anderen Stelle (hier werden die Gebühren nach B zusätzlich erhoben)

    7. Nebenarbeiten (z. B. Versetzung von Grabmälern, Beseitigung von Beschädigungen an Nachbargrabstätten usw.)
        Hier sind die von der Friedhofsverwaltung aufgewendeten Kosten zu erstatten.


    D. Genehmigung zur Aufstellung von Grabmälern

    Betrag in Euro

    Grabmal, Grabplatte, Holzkreuz

    43,50


    E. Benutzung der Friedhofshalle

    Betrag in Euro

    1. Benutzung der Leichenhalle

    a.           bis zu 3 Tagen

    b.           für jeden weiteren angefangenen Tag


    170,00

    45,00

    2. Wird die Leichenhalle lediglich zur Aufbewahrung der Leiche bzw. Aschenurne mit anschließender Überführung nach auswärts benutzt, so beträgt die Benutzungsgebühr

                 - für jeden angefangenen Tag



    80,00

    3. Benutzung der Einsegnungshalle

    256,00

    4. Vergütung für die Reinigung bei Vornahme von Leichenöffnungen in der Leichenhalle

    80,00


    F. Zu erstattende Kosten durch den Nutzungsberechtigten

    Betrag in Euro

    1. Einebnung von Grabstätten

    31,00

    2. Entfernung und Entsorgung einer Grabplatte

    22,00

    3. Entfernung und Entsorgung eines Grabmals

    83,00


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende