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Friedhofswesen/Bestattungen
Leistungsbeschreibung
Im Gebiet der Gemeinde Wachtendonk gibt es drei Friedhöfe.
Die Friedhöfe „Straelener Straße“ und „Hamesweg“ im Ortsteil Wankum sind in Trägerschaft der Gemeinde Wachtendonk. Das Friedhofs- und Bestattungswesen richtet sich für diese Friedhöfe nach der Friedhofssatzung.
Der Friedhof „Sankt Sebastianus“ in der Ortschaft Stadt Wachtendonk befindet sich in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien.
Bestattungsformen
Auf den Friedhöfen im Ortsteil Wankum sind Sarg- und Urnenbestattungen
- in ein- und mehrstelligen Wahlgräbern,
- in Reihengräbern,
- in pflegefreien Sarg- und Urnengräbern,
- in Gräbern für Tot- und Frühgeburten,
- in anonymen Grabstätten oder
- auf dem Streufeld möglich.
Kosten
Das Friedhofs- und Bestattungswesen der Friedhöfe im Ortsteil Wankum richtet sich nach der Friedhofsgebührensatzung.
A. Übertragung von Nutzungsrechten an Grabstätten für
Betrag in Euro
1. Kinderreihengrabstätte
430,00
2. Reihengrabstätte
989,00
3. Wahlgrabstätte (je Grabstelle)
1.404,00
4. pflegefreies Sarggrab
1.431,00
5. anonymes Sarggrab
1.431,00
6. Urnenreihengrab
358,00
7. Urnenwahlgrab (je Einzelgrab)
358,00
8. pflegefreies Urnengrab
622,00
9. anonymes Urnengrab
622,00
10. Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten (pro angefangenes Jahr und Grabstelle)
47,00
11. Verlängerung des Nutzungsrechts an Urnen-Wahlgrabstätten
12,00
12. Grabstelle für Früh- und Totgeburten
22,00
13. Inanspruchnahme des Streufeldes
415,00
B. Grabbereitung und Beerdigung für
Betrag in Euro
1. Kinderreihengrabstätte
195,00
2. Reihengrabstätte
330,00
3. Wahlgrabstätte (je Grabstelle)
330,00
4. pflegefreies Sarggrab
330,00
5. anonymes Sarggrab
330,00
6. Urnenreihengrab
195,00
7. Urnenwahlgrab (je Einzelgrab)
195,00
8. pflegefreies Urnengrab
195,00
9. anonymes Urnengrab
195,00
10. Grabstelle für Früh- und Totgeburten
85,00
11. Inanspruchnahme des Streufeldes
381,00
C. Ausgrabungen aus/für
Betrag in Euro
1. Kinderreihengrabstätten
363,00
2. Reihensarggrabstätten
543,00
3. Wahlgrabstätten (je Grabstelle)
543,00
4. Urnenreihengrabstätten
195,00
5. Urnenwahlgrabstätten (je Grabstelle)
195,00
6. Wiederbeisetzung an einer anderen Stelle (hier werden die Gebühren nach B zusätzlich erhoben)
7. Nebenarbeiten (z. B. Versetzung von Grabmälern, Beseitigung von Beschädigungen an Nachbargrabstätten usw.)
Hier sind die von der Friedhofsverwaltung aufgewendeten Kosten zu erstatten.D. Genehmigung zur Aufstellung von Grabmälern
Betrag in Euro
Grabmal, Grabplatte, Holzkreuz
43,50
E. Benutzung der Friedhofshalle
Betrag in Euro
1. Benutzung der Leichenhalle
a. bis zu 3 Tagen
b. für jeden weiteren angefangenen Tag
170,00
45,00
2. Wird die Leichenhalle lediglich zur Aufbewahrung der Leiche bzw. Aschenurne mit anschließender Überführung nach auswärts benutzt, so beträgt die Benutzungsgebühr
- für jeden angefangenen Tag
80,003. Benutzung der Einsegnungshalle
256,00
4. Vergütung für die Reinigung bei Vornahme von Leichenöffnungen in der Leichenhalle
80,00
F. Zu erstattende Kosten durch den Nutzungsberechtigten
Betrag in Euro
1. Einebnung von Grabstätten
31,00
2. Entfernung und Entsorgung einer Grabplatte
22,00
3. Entfernung und Entsorgung eines Grabmals
83,00