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Führerscheine
Leistungsbeschreibung
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
Für die Ausstellung des Führerscheins ist grundsätzlich der Kreis Kleve zuständig. Bestimmte Anträge werden allerdings von der Gemeinde entgegengenommen und zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Kleve weitergeleitet.
Führerscheine, die im Bürgerbüro beantragt werden können:
- Begleitetes Fahren ab 17
- Berufskraftfahrerqualifikation/Eintragung Schlüsselzahl 95/ Fahrerqualifizierungsnachweis
- Ersterteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Fahrerkarte
- Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung
- Schlüsselzahl B 96
- Schlüsselzahl B 196
- Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
- Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
- Umtausch und Pflichtumtausch Führerschein
- Verlängerung der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen
Alle weiteren Informationen (mitzubringende Unterlagen, Gebühren, Anträge etc.) finden Sie hier: https://www.kreis-kleve.de/aufgaben/auto-mobilitaet-strassenverkehr/fuehrerschein/fuehrerscheine-fahrerlaubnisse/