Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche Staatsangehörige müssen mit Vollendung des 16. Lebensjahres entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht § 1 PAuswG).

    Seit dem 1. November 2010 werden neue Personalausweise im Format einer Scheckkarte ausgestellt, die einen Chip mit elektronischen Daten über die Person enthalten. Der Personalausweis bietet dadurch neue Funktionen und Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

    Eine Möglichkeit ist das „Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion (electronic identity) genannt. Sie können sich im Internet und auch an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Beim Online-Einkauf verschafft Ihnen diese neue Funktion darüber hinaus die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Außerdem sind durch diese Funktionen Ihre persönlichen Daten besser geschützt. Sie müssen somit weniger Daten offenlegen, wenn Sie mit Ihrem neuen Personalausweis im Internet unterwegs sind.

    Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig Ihr Foto und, wenn Sie wollen, Ihre Fingerabdrücke abgelegt. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis - beispielsweise wenn Sie ihn verloren haben - zu missbrauchen. Diese Funktion, auch Biometriefunktion genannt, schützt damit Ihre Identität. Wichtig ist: Ihr digitales Foto und - soweit vorhanden - Ihre Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Der Bereich, in dem diese Daten gesichert sind, ist besonders geschützt.

    Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftenfunktion. Sie wirkt wie eine persönliche, dabei aber digitale Unterschrift. Mit Ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und der anschließende Versand per Post sind also nicht mehr nötig.


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