Reisepass

  • Leistungsbeschreibung

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen ReisepassDen Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgerbüro beantragen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Beantragung vor Erreichen des 18. Lebensjahres

    • ggf. Geburtsurkunde
    • ggf. alter Kinderausweis, Personalausweis oder bisheriger Reisepass
    • biometrisch vermessbares neues Passbild (bei Erwachsenen nicht älter als 1 Jahr, bei Kindern unter Jahren 6 Jahren nicht älter als 3 Monate, danach nicht älter als 6 Monate)
    • Persönliches Erscheinen des Kindes sowie eines Elternteils bei der Beantragung ist erforderlich. Vom anderen Elternteil muss eine unterschriebene Einverständniserklärung vorgelegt werden.

    Beantragung aufgrund Ablauf der Gültigkeit oder Verlust

    • ggf. Geburtsurkunde
    • abgelaufener Reisepass oder Personalausweis
    • biometrisch vermessbares neues Passbild (bei Erwachsenen nicht älter als 1 Jahr, bei Kindern unter Jahren 6 Jahren nicht älter als 3 Monate, danach nicht älter als 6 Monate)

    Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses

    • ggf. Geburtsurkunde
    • abgelaufener Reisepass oder Personalausweis
    • biometrisch vermessbares neues Passbild (bei Erwachsenen nicht älter als 1 Jahr, bei Kindern unter Jahren 6 Jahren nicht älter als 3 Monate, danach nicht älter als 6 Monate)
    • Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
  • Kosten

    Für einen Euro-Reisepass: 70 Euro

    Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro

    Für einen „vorläufigen“ Reisepass: 26 Euro

    Teurer wird es, wenn man eine Express-Ausstellung benötigt oder wenn der Pass außerhalb des Wohnortes oder im Ausland beantragt wird, bzw. mehr als 32 Seiten hat.

  • Weiterführende Informationen

    Beantragung vor Erreichen des 18. Lebensjahres

    Das Kind sowie ein Elternteil müssen zur Beantragung persönlich erscheinen.

    Gültigkeitsdauer

    6 Jahre bis zum 24. Lebensjahr

    10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr

    1 Jahr bei einem „vorläufigen“ Reisepass (nicht für alle Länder gültig, z.B. USA)

    Weitere Hinweise

    Abschaffung Kinderreisepässe:

    Der Bundestag hat dafür gestimmt, den Kinderreisepass abzuschaffen. Ab dem 1. Januar 2024 wird für Reisen mit Kindern außerhalb der EU ein normaler Reisepass samt Chip benötigt, innerhalb der EU reicht ein Personalausweis aus.
    Kinderreisepässe wurden bislang für Minderjährige unter zwölf Jahren ausgestellt. Allerdings sind sie nur eingeschränkt nutzbar und müssen wegen europarechtlicher Vorgaben nach Ablauf eines Jahres verlängert oder neu ausgestellt werden.
    Problematisch wurde es bislang für Familien bei Fernreisen - zum Beispiel in die USA oder Australien. Da der Kinderreisepass keinen Speicherchip enthält, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt sind, benötigte man bisher für einige Reiseziele zusätzlich zum Pass noch ein Visum.
    Dieser Mehraufwand ist einer der Gründe, weshalb der Kinderreisepass nun abgeschafft wird. Die Bundesregierung wollte endlich eine einheitliche Lösung für Passdokumente - und zwar unabhängig vom Alter, um den Familienurlaub zu erleichtern und für weniger bürokratische Hürden zu sorgen.
    Ab den 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.
    Der Pass wird bereits vorher ungültig, wenn eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall.
    Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, empfiehlt das Bundesinnenministerium, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.
    Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.
    Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein.
    Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.


    Wenn Ihr derzeitiger Reisepass abgelaufen ist oder in Kürze abläuft, können Sie im Bürgerbüro einen neuen Pass beantragen.
    Verlängern lassen sich diese Pässe nicht mehr. Länderinformationen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
    Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.

    Sie können sich Online darüber informieren, ob Ihre beantragten Ausweisdokumente vorliegen.

  • Bearbeitungsdauer

    ca. vier bis fünf Wochen

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende