Abmeldung des Haupt- und Nebenwohnsitzes

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Umzügen im Bundesgebiet ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde des bisherigen Wohnortes nicht mehr erforderlich. Bürgerinnen und Bürger haben sich nur bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Abmeldung im bisherigen Wohnort erfolgt dann automatisch durch die neue Meldebehörde.

    Bei Umzügen in das Ausland oder Abmeldung eines Nebenwohnsitzes gilt diese Regelung jedoch nicht. Hier muss eine Abmeldung nach wie vor vorgenommen werden. Eine Abmeldung der Nebenwohnung kann nur bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden.

    Falls Sie innerhalb der Gemeinde Wachtendonk umziehen, reicht eine Ummeldung.

  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass (Führerschein reicht nicht aus!)
    • Bestätigung des Wohnungsgebers (Mietvertrag reicht nicht aus!)
  • Weiterführende Informationen

    Bitte beachten Sie, dass eventuell weitere Dinge abzumelden sind (z. B. Müllentsorgung, Hund).

  • Frist

    • Anmeldung im neuen Wohnort: innerhalb von zwei Wochen
    • Abmeldung (Umzug ins Ausland, Abmeldung Nebenwohnsitz): innerhalb von zwei Wochen nach Auszug

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende