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Bildungs- und Teilhabepaket
Leistungsbeschreibung
Kinder und Jugendliche aus Wachtendonk können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Gefördert werden alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII – also Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld – beziehen. Hinzu kommen Kinder von Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz erhalten.
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt. Für diese Kinder werden daher neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. So werden die Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Nachhilfeunterricht und das Mittagessen in Schulen und Kindergärten bezahlt. Um die soziale und kulturelle Teilhabe in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Gesellschaft und Kunst zu fördern, werden Vereinsbeiträge, Kursgebühren und Ferienfreizeiten bis zu einem Betrag von 15,00 Euro im Monat übernommen.
Rechtsgrundlage
SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Kindergeldgesetz
Formulare
Auf den Internetseiten des Kreises Kleve finden Sie Antragsformulare, um die für Sie in Frage kommenden Leistungen beantragen.