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Elternbeiträge Kindergärten und Offene Ganztagsschulen
Leistungsbeschreibung
Für den Besuch der Kindergärten sind Elternbeiträge zu zahlen, die nach dem Brutto-Jahreseinkommen und der gebuchten Stundenzahl gestaffelt sind.
Ab dem 01.01.2024 erfolgt die Festsetzung von Kindergartenbeiträgen durch den Kreis Kleve. Für Rückfragen wurde folgendes Funktionspostfach eingerichtet: elternbeitraege@kreis-kleve.de
Darüber hinaus wird an beiden Grundschulen in Wachtendonk und Wankum die "Offene Ganztagsschule" angeboten. Die Kinder besuchen die Einrichtung bis 16 Uhr und nehmen am gemeinsamen Mittagessen teil.
Neben dem umfangreichen Angebot während der Schulzeit findet jeweils in der Hälfte aller Ferien ein attraktives Ferienangebot statt.
Für den Besuch der Offenen Ganztagsschule sind ebenfalls Elternbeiträge entsprechend der Benutzungs- und Entgeltsatzung der Gemeinde Wachtendonk für die Teilnahme an Betreuungsangeboten der Schulen im Primarbereich zu zahlen.
Voraussetzung
Wer ist teilnahmeberechtigt?
- An den Betreuungsangeboten können nur Schülerinnen und Schüler der Schulen teilnehmen, an denen dieses Angebot besteht.
- Es werden nur Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger.
- Die Teilnahme an den Betreuungsangeboten ist freiwillig. Die Anmeldung eines Kindes zur Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten bindet aber für die Dauer eines Schuljahres (01.08. - 31.07.).
Kosten
Angebot „Verlässlicher Halbtag“
Für das Angebot „Verlässlicher Halbtag“ beträgt der Elternbeitrag 60 € je Kind/Monat. Für das erste Geschwisterkind in der gleichen Betreuungseinrichtung wird die Hälfte des Beitrages erhoben. Die weiteren Geschwisterkinder sind beitragsfrei.
Angebot „Offene Ganztagsschule“
Für den Besuch der Offenen Ganztagsschule sind ebenfalls Elternbeiträge entsprechend der Benutzungs- und Entgeltsatzung der Gemeinde Wachtendonk für die Teilnahme an Betreuungsangeboten der Schulen im Primarbereich zu zahlen.
Für das Angebot „Offene Ganztagsschule“ betragen die Elternbeiträge gestaffelt nach Einkommensgruppen:
Bruttoeinkommen des Vorjahres in €
Beitrag/Monat in €
bis 15.000
10
bis 24.600
30
bis 36.900
45
bis 49.100
60
bis 61.500
90
bis 80.000
130
bis 100.000
170
ab 100.000 210 Für Geschwister, die gleichzeitig ein außerunterrichtliches Angebot oder eine Kindertageseinrichtung besuchen, reduziert sich der Beitrag auf 25 % des jeweils festgesetzten monatlichen Elternbeitrages. Jedes weitere Kind ist beitragsfrei, sofern ein solcher festgesetzt wurde.
Frist
Die An-, Ab- und Ummeldungsfrist für die Betreuungsangebote ist grundsätzlich der 15.03. eines jeden Jahres.
Unterjährige Anmeldungen
Unterjährige Anmeldungen sind in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Zuzüge, unvorhersehbare Förder- und Betreuungsbedarfe) jeweils zum 1. eines Monats möglich. Wiederholte An- und Abmeldungen sind unzulässig.
Unterjährige Abmeldung
Eine vorzeitige unterjährige Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten ist mit einer Frist von 4 Wochen jeweils zum 1. eines Monats möglich bei:
a) Änderung des Wohnortes
b) Wechsel der Schule
c) längerfristige Erkrankung des Kindes