Sterbefälle

  • Leistungsbeschreibung

    Der Tod eines Menschen muss bei dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

    Üblicherweise setzt sich der Bestatter, der von Angehörigen des Verstorbenen beauftragt wird, mit dem Standesamt in Verbindung und regelt sämtliche Formalitäten. Wird kein Bestatter beauftragt, so ist jede andere Person, die vom Tode Kenntnis erlangt, anzeigepflichtig.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Todesbescheinigung eines Arztes (vertraulicher & nichtvertraulicher Teil)
    • bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde
    • bei verheirateten Verstorbenen: Eheurkunde
    • bei geschiedenen Verstorbenen: Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • bei verwitweten Verstorbenen: Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
    • Lichtbildausweis
    • ggf. Meldebescheinigung
  • Weiterführende Informationen

    Alles zum Thema Sterbeurkunde finden Sie hier: ??

  • Frist

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende