Veranstaltungen

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Bewirtung bei Einzelveranstaltungen wird eine befristete Gestattung aus besonderem Anlass benötigt. Keiner Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht bedarf, wer nur alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.

    Im Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Veranstaltungen/Großveranstaltungen sind mehrere Behörden und Stellen (ggf. Stadtverwaltung, Kreisverwaltung, Polizeibehörde, Rettungsdienste, Brandschutzbehörde, ÖPNV u.a.) zu beteiligen. Da die effektive und umfassende Vorbereitung von Veranstaltungen/Großveranstaltungen die beste Gewähr dafür bietet, dass die Veranstaltungen später auch störungsfrei und damit sicher verlaufen, empfiehlt das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW eine Bündelung und einen zentralen Ansprechpartner, der Fragen beantworten und Auskunft geben kann.

  • Ansprechpunkt

    Für Veranstaltungen/Großveranstaltungen im Gebiet der Gemeinde Wachtendonk ist der zentrale Ansprechpartner das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung, zuständig ist der rechts genannte Mitarbeiter.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende