Gewerbeauskunft

  • Leistungsbeschreibung

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Eine Auskunft aus dem Gewerberegister darf erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat.
    Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
    Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).

  • Rechtsgrundlage

    Gewerbeordnung

  • Kosten

    18 Euro

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende