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Lebenspartnerschaft
Leistungsbeschreibung
Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz ist die Begründung von Partnerschaften auf Lebenszeit zwischen Partnern gleichen Geschlechts möglich.
Wie für Eheschließungen gilt auch für die Lebenspartnerschaften, dass eine Verpartnerung nur möglich ist, wenn keiner der Partner noch verheiratet oder verpartnert ist.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigung (erhalten Sie im Bürgerbüro)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
- Wenn Sie geschieden sind: Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister (früheres Familienbuch) & Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Wenn ein Partner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist zur Beratung eine persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich.
Weiterführende Informationen
Hinsichtlich der Namensführung stehen Ihnen die gleichen Wahlmöglichkeiten wie allen anderen Paaren zur Verfügung. Das heißt, Sie können einen gemeinsamen Namen bestimmen oder Ihren bisherigen Namen behalten. Wird ein gemeinsamer Name bestimmt, kann derjenige, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, seinen Namen voranstellen oder hinzufügen.
Ansprechpunkt
Bei allen weiteren Fragen, wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Standesamtes. Diese helfen Ihnen gerne weiter.