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Baugrundstück Kempener Straße
Baugrundstück Kempener Straße
Die Gemeinde Wachtendonk sucht einen Investor zur Errichtung und Vermietung eines öffentlich geförderten Mehrfamilienhauses mit mindestens 6 Wohneinheiten für das Baugrundstück Kempener Str. 6 - 8, 47669 Wachtendonk.
Das Baugrundstück soll entweder zu einem Verkaufspreis i.H.v. 242.600,00 € (200,00 €/m² x 1.213 m²) verkauft, oder zu einem Erbbauzins i.H.v. 12.130,00 €/Jahr (5 % des Kaufpreises) verpachtet werden.
Mehr- oder Minderflächen sind nach finaler Einmessung zwischen Käufer/Erbbau-berechtigtem und Verkäufer mit 200,00 €/m² auszugleichen, bzw. entsprechend auf den Erbbauzins anzurechnen.
Alle Erwerbsnebenkosten des späteren Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages trägt der Käufer/ Erbbauberechtigte.
Der Käufer / Erbbauberechtigte hat die Abrisskosten des Bestandsgebäudes auf der Kempener Straße 8 (altes Feuerwehrgerätehaus) auf eigene Kosten zu tragen. Dem Investor wird hierbei bereits ein reduzierter Bodenrichtwert von 200,00 €/m² anstelle von 230,00 €/m² gewährt.
Das Mehrfamilienhaus ist innerhalb von drei Jahren nach notarieller Beurkundung des Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages fertigzustellen.
Die Vorgaben des Bebauungsplanes „Wachtendonk Nr. 10, 3. - Änderung Bereich Altes Feuerwehrgerätehaus“ sind uneingeschränkt zu beachten.
Die entsprechende Vereinigung/Neueinmessung des Baugrundstücks gemäß den Vorgaben des o.g. Bebauungsplanes wird die Gemeinde Wachtendonk vorab auf eigene Kosten vornehmen.
Weiterhin sind folgende Vorgaben zu beachten:
- mindestens 1 Stellplatz je Wohneinheit
- Garagen/PKW-Stellplätze auf dem seitlichen Grundstück bzw. Bau einer Tiefgarage
- KfW 40-Standard unter Nachweis eines Energieausweises
- PV-Anlagen mit einer Mindestleistung von 2,5 kWp je Wohneinheit
- Dachbegrünung
- Erhalt und Neupflanzung der Hecke (siehe zeichnerische Festsetzung) durch den Investor
- entlang des Fußweges Anpflanzung einer Hecke oder Setzung eines Stabgitterzauns mit Begrünung durch Kletterpflanze (siehe Festsetzung 7.3) durch den Investor
- Einbau von Fledermaussteinen durch den Investor
- Anschluss- und Benutzungszwang für den vorhandenen Regenwasserkanal
(Auffangen von Niederschlagswasser z. B. in Zisternen ist gestattet) - Kostenübernahme für ggf. erforderliche Schornsteinerhöhung Kempener Str. 10 wg. Gebäudehöhe des neuen MFH durch den Investor
Bei Interesse an der Realisierung des Vorhabens senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen - unter Beifügung von entsprechenden Nachweisen über Qualifikationen und Referenzen – bitte bis zum 30.11.2024 an:
Gemeinde Wachtendonk
Herrn Christian Walhues
Weinstraße 1
47669 Wachtendonk
E-Mail: christian.walhues@wachtendonk.de
Kontakt
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