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Hochwasserrisiko-Management
Hochwasserrisiko-Management
Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRMRL) hat die Europäische Union Leitlinien für eine europaweite ökologische Entwicklung der Gewässer und die Verminderung der Risiken durch Hochwasser gegeben.
Beide Richtlinien wurden durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in das deutsche Wasserrecht übernommen.
Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter sollen vor den Gefahren durch Hochwasser geschützt werden. Hierzu werden unter anderem Hochwasserrisiko-Managementpläne erstellt. Ziel dieser Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und entsprechende Maßnahmen aufzuführen, um hochwasserbedingte Risiken zu verringern und den Schaden gering zu halten. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) hat die ersten Schritte in Abstimmung mit den Bezirksregierungen und den kommunalen Spitzenverbänden und anderen in die Wege geleitet.
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