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Straßen- und Wegekonzept
Straßen- und Wegekonzept
Die Gemeinde Wachtendonk ist für die ordnungsmäßige Unterhaltung und Instandsetzung der in ihrem Eigentum befindlichen Straßen und Wege zuständig. Daher haben der Gemeinderat und der Ausschuss für Umwelt, Klima und Verkehr zur besseren Planbarkeit in einem Straßen- und Wegekonzept festgelegt, welche Straßen oder Wirtschaftswege zu welchem Zeitpunkt saniert werden sollen. Über das Ergebnis sollen die betroffenen Anlieger so früh wie möglich informiert werden.
Gemäß § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) hat das von der Gemeinde aufgestellte gemeindliche Straßen- und Wegekonzept vorhabenbezogen zu berücksichtigen, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.
Das Straßen- und Wegekonzept ist über einen 5-jährigen Zeitraum anzulegen und bei Bedarf - mindestens jedoch alle zwei Jahre - fortzuschreiben. Es beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.
Für jede im Straßen- und Wegekonzept geplante Maßnahme ist noch eine endgültige Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur konkreten Durchführung erforderlich, sobald eine Anliegerversammlung erfolgt ist.
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