Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden nach §12 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtendonk vollzogen durch Aushang in den Bekanntmachungskästen

  • Wachtendonk (am Rathaus, Mühlenstraße)
  • Wankum (Marienplatz)

Der Aushang erfolgt für die Dauer von mindestens einer Woche. Auf den Aushang wird gleichzeitig in der Tageszeitung „Rheinische Post“ hingewiesen.