Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden nach §12 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtendonk vollzogen durch Aushang in den Bekanntmachungskästen

  • Wachtendonk (am Rathaus, Mühlenstraße)
  • Wankum (Marienplatz)

Der Aushang erfolgt für die Dauer von mindestens einer Woche.

Gemäß § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtendonk wird darauf hingewiesen, dass folgende öffentliche Bekanntmachung in den Bekanntmachungskästen zum Aushang kommen:

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