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Bekanntmachungen
Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden nach §12 der Hauptsatzung der Gemeinde Wachtendonk vollzogen durch Aushang in den Bekanntmachungskästen
- Wachtendonk (am Rathaus, Mühlenstraße)
- Wankum (Marienplatz)
Der Aushang erfolgt für die Dauer von mindestens einer Woche. Auf den Aushang wird gleichzeitig in der Tageszeitung „Rheinische Post“ hingewiesen.