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Falschparken wird teurer
Das Ordnungsamt der Gemeinde Wachtendonk weist darauf hin, dass seit dem 27.04.2020 die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten ist.
Im Bußgeldkatalog wurden die Verwarngelder für Verstöße erheblich erhöht. Parken ohne Parkscheibe oder ohne Parkschein kostet ab sofort 20 Euro. Für das Blockieren eines Parkplatzes für Schwerbehinderte wird jetzt 55 Euro Verwarngeld erhoben. Das Parken im Bereich eines Geh- und Radweges oder einer Feuerwehrzufahrt wird ebenfalls mit einer Geldbuße von 55 Euro geahndet. Für das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung werden 80 Euro erhoben, hinzu kommt ein Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das bedeutet, dass durch häufiges Falschparken der Führerschein verloren gehen kann.
Weitere Informationen erteilt das Ordnungsamt der Gemeinde Wachtendonk unter der Tel.-Nr. 02836 91 55-67 oder -37.