Verzicht auf Gratulationsbesuche


Leider muss die Gemeinde auch bis auf weiteres auf die sonst üblichen Gratulationsbesuche bei den Alters- und Ehejubilaren durch den Bürgermeister, seine Stellvertreter oder die Ortsvorsteher im Interesse und zum Schutz der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger verzichten. Die Gratulationsschreiben werden bis auf weiteres per Post verschickt.

Auch die Besuche aus Anlass einer Geburt entfallen zum Wohl des Kleinkindes.