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Teilnahmevoraussetzungen Gremiensitzungen
Anwendung der 3-G-Regel
Nach einem heute veröffentlichten aktualisierten Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) gilt für Sitzungen kommunaler Gremien (Rats- und Ausschusssitzungen) bei einem Inzidenzwert von über 35:
Sowohl die Gremienmitglieder selbst als auch die teilnehmende Öffentlichkeit müssen eine Immunisierung (Impfung oder Genesung) oder Testung nachweisen (3-G-Regel).
Die Gemeinde Wachtendonk weist darauf hin, dass dies erstmalig für die Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Verkehr am 26.08.2021 gilt.
Bitte halten Sie daher einen 3-G-Nachweis für die Eingangskontrolle im Bürgerhaus bereit.
Die Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht innerhalb des Bürgerhauses werden bis auf Weiteres beibehalten. Am Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.