2G-Regel in den Informationszentren des Naturpark Schwalm-Nette


Aufgrund steigender Corona-Fallzahlen haben der Naturpark Schwalm-Nette sowie die Gemeinden Brüggen, Wachtendonk und Wassenberg entschieden, dass ab Dienstag, den 16. November, für den Zutritt zum Naturparkzentrum Wachtendonk sowie zu den Naturparkinformationsstellen Wachtendonk und Wassenberg die 2G-Regel gilt. Für den Zutritt zur Naturparkinformationsstelle in Brüggen wird die 2G-Regel ab dem 22. November gelten. Die Geschäftsstelle des Naturparks Schwalm-Nette in Viersen wendet die Regel bereits an. Besucherinnen und Besucher des Naturparkzentrums sowie der Naturparkinformationsstellen müssen ab dem 16. November beziehungsweise dem 22. November beim Betreten der Räumlichkeiten nachweisen, dass sie immunisiert sind. Dafür müssen der Personalausweis sowie entweder ein gültiges Impfzertifikat oder ein gültiges Genesenenzertifikat vorliegen. Ein alleiniger Test-Nachweis ist nicht mehr ausreichend.

Wanderungen im Naturpark selbst bleiben von der 2G-Regel ausgenommen.