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Sicherheit für Radfahrer auch bei STADTRADELN 2022
Die Organisatoren der Aktion Stadtradeln wollen auch auf das Thema Rad und Abstandhalten aufmerksam machen. Seit April 2020 gilt: Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, müssen innerorts mindestens einen Abstand von 1,5 Metern, außerorts mindestens einen Abstand von 2 Metern einhalten. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben. Da diese Regel in der Vergangenheit von vielen Autofahrern nicht eingehalten wurde, ist die Straßenverkehrsordnung vor gut 2 Jahren ergänzt worden. Wird ein Kind auf dem Rad transportiert, ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
Alle 16 Städte und Gemeinden des Kreises Kleve weisen aktuell mit entsprechenden Bannern auf diese wichtige Regelung hin und wollen damit einen Beitrag leisten, dass das Miteinander im Straßenverkehr noch besser und vor allem sicherer wird.
Informationen zur Kampagne in Wachtendonk gibt es bei Maria Mertens, Tourist-Information, Tel. 02836 9155-65, wachtendonk@stadtradeln.de.
Auch wenn das STADTRADELN bereits gestartet ist, können sich Interessierte noch unter www.stadtradeln.de registrieren und Kilometer für ihre Kommune sammeln.