Neuwahl der Erwachsenen- und Jugendschöffen (m/w/d)


Die Gemeinde Wachtendonk sucht für den Amtsgerichtsbezirk Geldern interessierte Bürgerinnen und Bürger, die ein Erwachsenenschöffen- oder Jugendschöffenamt ausüben möchten.

Gemäß Gerichtsverfassungsgesetz ist in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen (m/w/d) aufzustellen. Die aktuelle Schöffen- und Jugendschöffenamtszeit endet mit Ablauf des Jahres 2023. Der Rat der Gemeinde Wachtendonk wird voraussichtlich in einer Sitzung am 27. April 2023 über die Vorschlagslisten entscheiden.

Die zur Wahl als Jugendschöffen (m/w/d) vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Weitere Informationen über Voraussetzungen, Rechte und Pflichten für das Schöffenamt finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. unter www.schoeffen.de und www.schoeffenwahl2023.de. Hier finden Sie auch Bewerbungsformulare, die Sie für Ihre Bewerbung nutzen können.

Interessierte Wachtendonker Bürgerinnen und Bürger, die diese ehrenamtliche Tätigkeit ausüben möchten, melden sich gerne bis zum 28. Februar 2023 bei der zuständigen Sachbearbeiterin Carina Reese per E-Mail carina.reese@wachtendonk.de, oder telefonisch unter 02836 9155-40.